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Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig Drucken

Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für Verfassungswidrig erklärt. Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Jetzt muss wohl dringend ein neues Gesetz her, denn die bisherigen gesammelten Daten müssen gelöscht werden und können daher nicht zur Strafverfolgung genutzt werden.

Weitere Informationen dazu finden u.a. hier:
 
Computer Service Notdienst München | xcode IT-Service,
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